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BN-Notizen-Aktuell-Bio-Einkaufsführer

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Energie & Klima

Kulinarische Herbstwanderung: Erleben der heimischen Natur mit allen Sinnen

Müllsammelaktion 2023

514,1 kG

Derzeitiger Sammelstand

Kippensammelprojekt

"Unser Alex" hat neben unser Müllsammelaktion noch ein privates Kippensammelprojekt abgeschlossen und kurz nach Ostern 10.012 Kippen von Beratzhausens Straßen gesammelt.

Hotspots waren Plätze, wo man warten muss: Bahnhof, Arztpraxen, Supermärkte, Apotheke und Parkplätze

 

Jeder Zigarettenstummel verseucht 40 Liter Grundwasser

Biber aktiv...

Wegen des ungewöhnlich milden Wetters richten die Biber im Moment Schäden an vielen Bäumen an. Wenn ein schützenswerter Baum angenagt wird und dieser bewahrt werden soll, helfen zunächst ein paar Spritzer Parfüm auf die Nagestelle und die Biberspur. Biber sind sehr geruchsempfindlich! Anschließend ist es sinnvoll, den Baum mit einem 1m hohen Drahtgitter fest zu umwickeln. Sie können sich bei uns melden, wenn Sie Hilfe brauchen! Wir halten Hasendraht bereit. Außerdem füttern wir intensiv an vielen Stellen im Gemeindegebiet mit Obstbaumschnitt, der sowieso gerade anfällt. Das verhindert wirkungsvoll, dass die Biber vom Wasser weg laufen um Bäume zu verbeißen. Die abgenagten Obstbaumäste sinken im Wasser zum Grund und bilden wieder einen wertvollen Lebensraum für Wassertiere.

Der Biotopverbund nach dem Artenschutzgesetz

Die Gemeinde Beratzhausen und was noch zu tun ist...

Vereinfachte Zusammenfassung der Inhalte des neuen Artenschutzgesetzes vom 1.8.2019:

  •  Umbruchverbot für Wiesen (auch für Kleinerzeuger und Ökobetriebe)
  • Verbot der Mahd von außen nach innen (über 1 ha)
  • 10 % der Wiesen erst nach dem 15. Juni mähen
  • Arten – und strukturreiches Dauergrünland wird gesetzlich geschütztes Biotop, z. B. Schlossberg
  • Verbot der Grundwasserstands-Absenkung, vgl. Lammlgraben
  • Gewässerrandstreifen mind. 5 m von Uferlinie, bei staatlichen Flächen 10 m; Ausnahme: Grünlandnutzung, aber ohne Düngung
  • Streuobstwiesen über 2500 m² sind gesetzlich geschützte Biotope
  • Verbot von Totalherbiziden im kommunalen Einsatz
  • Erhaltung von Alleen
  • 10 % des Staatswaldes aus der Nutzung nehmen, biologische Vielfalt als Hauptziel
  • Biotopverbund im Offenland schaffen (bis 2023 10 % des Offenlandes, bis 2030 15%), z. B. Eh-da-Flächen
  • Lichtemissionen nach 23 Uhr bis Morgendämmerung verboten, Rathaus, Kirchen,Bauhof, Wochenstuben geschützter Fledermausarten überhaupt nicht mehr
  • Umgestaltung von Straßenbegleitflächen als Magerrasen
  • Schulung der Bauhöfe (Mähen statt Mulchen)
  • Klimaneutrale Verwaltung bis 2030
  • Neuauflage der Biotopkartierung
  • Förderung artenreicher Gartenkultur

Das Orientalische Zackenschötchen (Bunias orientalis)

Ein rapsähnlicher Neophyt breitet sich aus

Aus gegebenen Anlass weisen wir auf die für uns neuartige Pflanze des orientalischen Zackenschötchen hin. Sie ist auf dem ersten Blick dem Raps ähnlich und wird deshalb oft nicht beachtet. Durch den hohen Verdrängungsgrad der Planze, lassen sich wirtschaftliche Schäden für die Landwirtschaft, Störung des Naturhaushalts und ein Einfluss auf unser Ökosystem nicht ausschließen. Deshalb sollte nach Möglichkeit die Verbreitung unterbunden werden. Der Mensch spielt dabei eine große Rolle,weil dieser die Samen verbreitet. Oft wird das Saatgut der Pflanzen mittels Mahd (Randstreifenmulchen) von A nach B transportiert.

weiterführende Links und Artikel zum Thema:

Unkraut-Steckbrief: Orientalisches Zackenschötchen

Das Orientalische Zackenschötchen: Gelb, wohin man blickt

Neuer gefährlicher Einwanderer: Das Orientalische Zackenschötchen